Nutzungsvereinbarung von Cloud Software (SaaS)

1.

Geltungsbereich

1.1

Neo Commerce bietet Unternehmen gegen Zahlung von Nutzungsentgelten die Möglichkeit, durch Ihre Software u.a. eine Produktberatung digital abzubilden.

1.2

Der Vertrag zusammen mit diesen vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln abschließend und ausschließlich die vertraglich zeitlich begrenzte Nutzung dieser Software in der Form des SaaS (Software as a Service).  Diese SaaS-Services der Neo Commerce GmbH (nachfolgend als „Neo Commerce“ bezeichnet) umfassen die
(a) Überlassung der Software „Neocom“ (nachfolgend als „Software“ bezeichnet) zur Nutzung über das Internet und
(b) Einräumung von Speicherplatz auf den Servern der Neo Commerce.

1.3

Die Anwendung von Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2.

Bereitstellung

2.1

Neo Commerce stellt die Software in der jeweils aktuellen Version auf einem Server zum Zugriff durch den Kunden durch das World Wide Web bereit. Zu diesem Zweck richtet Neo Commerce die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

2.2

Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site der Neo Commerce unter www.neocom.ai.

2.3

Die Anzahl der Zugänge und damit Softwarebenutzer (Named User) je Kunde richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, die der Bereitstellung zugrunde liegt. Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

2.4

Sollte der Zugang zu Testzwecken und unentgeltlich zur Verfügung gestellt sein, so kann Neo Commerce ihn jederzeit ohne Vorankündigung zurücknehmen.

2.5

Bereitgestellte Zugangsdaten sind unverzüglich in nur dem Nutzer bekannte Daten zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten des vorgesehenen Nutzers des Zugangs richtig und vollständig anzugeben.

2.6

Übergabepunkt für Software und Anwendungsdaten nach Ziffer 4 ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem Neo Commerce die Software betreibt.

3.

Technische Voraussetzungen des Zugangs

3.1

Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen, über die sich Neo Commerce und Kunde vor Bereitstellung ins Benehmen setzen. Für die Voraussetzungen der Bereitstellung und notwendige Konfiguration der erforderlichen Hard- und Software (z.B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und zulässigem aktuellen Browser) auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum, in dem Neo Commerce die Software betreibt, bis zum Übergabepunkt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.

4.

Einräumung von Speicherplatz

4.1

Neo Commerce überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.

4.2

Neo Commerce trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

4.3

Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

4.4

Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördlichen Auflagen oder Rechte von oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

4.5

Neo Commerce ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Neo Commerce tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

4.6

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Neo Commerce dem Kunden auf Verlangen des Kunden sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

4.7

Neo Commerce ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet Neo Commerce nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

5.

Nutzungsrechte

5.1

Sämtliche Schutzrechte (insbes. Urheberrechte) an der Software verbleiben auch mit der Einräumung der Nutzungsrechte nach Ziffer 2 und dieser Ziffer 5 bei Neo Commerce. Rechte, die in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich dem Kunden von Neo Commerce eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu. Diese Lizenzvereinbarung räumt dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte oder Inhaberschaft an Schutzrechten oder vergleichbare Rechte an der Software ein.

5.2

Der Kunde erhält mit der Bereitstellung gem. Ziffer 2, aber widerruflich für den Fall des Verzugs oder der Nichtzahlung der fälligen Nutzungsentgelts, an der Software das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

5.3

Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von Neo Commerce über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu veräußern oder Dritten zugänglich zu machen oder zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

5.4

Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server der Neo Commerce, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

5.5

Ein zu Testzwecken bereitgestellter Zugang darf nicht für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke genutzt werden.

5.6

Der Kunde darf die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken und nicht missbräuchlich zum Schaden von Neo Commerce oder deren anderen Kunden verwenden, insbesondere keine Angriffe oder Lasttests vornehmen, die billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.

5.7

Zu Testzwecken zur Verfügung gestellte Software unterliegt derselben zulässigen Nutzung.

5.8

Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Neo Commerce hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

6.

Sonstige Pflichten des Kunden

6.1

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzung der Software ausschließlich im Rahmen der zulässigen Nutzung nach Ziffer 5 erfolgt und schützt diese zulässige Nutzung durch geeignete und erforderliche Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung jedes Zugangs nur durch eine Person (Named User). Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Der Kunde wird Neo Commerce unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass der Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann.

6.2

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Der Kunde haftet Neo Commerce gegenüber für die Einhaltungen der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen durch die von ihm berechtigten Nutzer.

6.3

Der Kunde meldet Nutzungsbeeinträchtigungen der Software, von denen er der Ansicht ist, dass sie durch Neo Commerce zu beheben seien, grundsätzlich in Textform an Neo Commerce. In der Meldung beschreibt der Kunde möglichst konkret die bestehende Nutzungsbeeinträchtigung, insbesondere Bedingungen, unter denen sie auftritt, Symptome und Auswirkungen. Bestenfalls verbindet der Kunde diese mit aussagekräftigen Screenshots.

6.4

Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass in angemessenen Abständen eigene Sicherungen (Backups) von seinen Anwendungsdaten erfolgen. Die Verpflichtung zu kalendertäglichen Backups durch Neo Commerce bleibt hiervon unberührt.

6.5

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

7.

Rechtsfolgen von Verstößen und Haftung

7.1

Neo Commerce ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Neo Commerce davon in Kenntnis setzen. Neo Commerce hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

7.2

Verstößt ein Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang gegen die zulässige Nutzung nach Ziffern 4 oder 5, und stellt den Verstoß nicht binnen zehn Arbeitstagen nach schriftlicher Abmahnung durch Neo Commerce ab, so kann Neo Commerce außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

7.3

Für den Fall, dass Leistungen der Neo Commerce von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

7.4

Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

7.5

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Neo Commerce von Ansprüchen Dritter frei.

7.6

Verletzt ein Nutzer des Kunden mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang Rechte Dritter, so stellt der Kunde Neo Commerce insofern auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

7.7

Schadensersatzansprüche gegen Neo Commerce sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Neo Commerce, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Neo Commerce nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Neo Commerce, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Neo Commerce haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

7.8

Für den Verlust von Daten haftet Neo Commerce insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

7.9

Neo Commerce haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Neo Commerce, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.

Verfügbarkeit

8.1

Die Verfügbarkeit beträgt 99,5% im Jahresmittel, bezogen auf vierundzwanzig Stunden täglich und sieben Tage die Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Neo Commerce liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist.

8.2

Neo Commerce beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten innerhalb angemessener Frist die vom Kunden gemeldeten Mängel der Software. Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

8.3

Neo Commerce wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.

8.4

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen notwendig ist.

9.

Nutzungsentgelt

9.1

Nutzungsentgelt und Nutzungsumfang (Anzahl Nutzer und Umfang Funktionalität) sind vertraglich vereinbart bzw. richten sich nach dem Angebot von Neo Commerce.

9.2

Sofern Monate nur anteilig berechnet werden, wird jeder Kalendertag mit 1/365 des Nutzungsentgeltes für ein Jahr berechnet.

9.3

Sonstige Leistungen wie Anwenderunterstützung oder Schulungen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarung und sind entsprechend gesondert zu vergüten.

9.4

Alle Vergütungen werden zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet und sind für die jeweilige vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus zahlbar.

10.

Datenschutz

10.1

Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Neo Commerce ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.

10.2

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.

11.

Sonstiges

11.1

Neo Commerce ist berechtigt, Name und Logo des Kunden für Marketingzwecke zu verwenden, in Absprache mit dem Kunden auch Zitate und andere Inhalte.

11.2

Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

11.3

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

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